Statuten
Name
Unter dem Namen „ELJUKI“ „Verein Eltern, Jugend und Kind“ besteht ein politisch und konfessionell neutraler, gemeinnütziger Verein nach ZGB Art. 60 ff mit Sitz in Bachenbülach.
Zweck
Der Verein verfolgt folgende Ziele:
Der Verein bietet Plattformen für gemeinsame Anlässe mit Eltern und Kindern, er organisiert öffentliche Anlässe, welche sich auf die Bedürfnisse der Eltern und Kinder ausrichten und arbeitet aktiv an der Umsetzung einer wirksamen Kinder- und Jugendpolitik mit.
Mitgliedschaft
Die aktive Mitgliedschaft kann von natürlichen Personen erworben werden. Voraussetzung ist, dass diese Personen bereit sind, Anlässe zu organisieren bzw. mitzuhelfen. Der Austritt aus dem Verein ist dem Präsidenten/der Präsidentin mündlich oder schriftlich mitzuteilen.
Passiv-Mitglieder und Gönner können natürliche und juristische Personen sein. Sie verpflichten sich zu keiner Tätigkeit. Sie werden über die Vereinstätigkeit informiert, sind an die Mitgliederversammlungen eingeladen, haben Antrags-, jedoch kein Stimmrecht.
Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder, die dem Vereinszweck zuwider handeln oder ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht erfüllen, von der Mitgliedschaft ausschliessen.
Bei Bedarf kann der Vorstand oder die Mitgliederversammlung eine Arbeitsgruppe bilden.
Organe
Generalversammlung (GV)
Die GV ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie findet jährlich einmal statt. Ort und Zeit werden vom Vorstand bestimmt.
Ausserordentliche Generalversammlungen (ao GV) können vom Vorstand jederzeit einberufen werden. Verlangen mindestens ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung einer solchen, so ist der Vorstand verpflichtet, innert 2 Monaten seit Eingang des Gesuches eine ao GV einzuberufen.
Die Einladung zur ordentlichen oder ausserordentlichen GV ist mit Traktandenliste mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstermin per Post oder E-Mail abzusenden.
Die GV vollzieht ihre Wahlen und Abstimmungen mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen. Der/die Vorsitzende stimmt mit. Bei Stimmengleichheit zählt seine Stimme doppelt.
Die GV ist zuständig für:
– Die Wahlen des Vorstandes, des Präsidenten/der Präsidentin und der Rechnungsrevisoren.
– Die Abnahme des Protokolls der letzten GV
– Die Abnahme der Jahresrechnung, des Revisorenberichts, des Budgets
– Die Abnahme des Jahresberichtes und des Programms
– Statutenrevisionen
– Auflösung des Vereins
Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern:
– Dem Präsidenten/der Präsidentin
– Dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin
– Dem Kassier/der Kassiererin
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der GV jährlich neu gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Rechnungsrevisoren
Die Rechnungsrevisoren werden jeweils von der GV auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. Sie haben die Jahresrechnung zu prüfen und der GV schriftlich Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen.
Finanzen
Mittel der Vereinigung setzen sich zusammen aus Beiträgen der Mitglieder, aus Unterstützungen, Schenkungen, gewinnbringenden Veranstaltungen und Vermögenserträgen.
Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur dessen Vermögen. Eine persönliche Haftung ist ausgeschlossen.
Rechtsverbindliche Unterschrift besitzen der Präsident/die Präsidentin und der Kassier/die Kassiererin. Die finanzielle Zuständigkeit bestimmt die GV.
Statuten
Teil- oder Totalrevisionen der Statuten können nur von der GV beschlossen werden. Notwendig ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
Auflösung
Für die Auflösung des Vereins braucht es die Zweidrittelmehrheit der GV. Ebenfalls über die Verteilung des Vermögens entscheidet die Zweidrittelmehrheit.
Beschluss
Diese Statuten wurden von der Gründungsversammlung der Vereinigung Eltern Kind am 8. März 1978 beschlossen,
– Am 13. März 2003 abgeändert (Anzahl Vorstandsmitglieder von sieben auf fünf geändert)
– Am 13. März 2008 abgeändert (Zweck, Wahl des Vorstandes, Auflösung und redaktionelle Anpassungen)
– Am 13. März 2010 abgeändert (Namensänderung von Verein Eltern – Kind zu ELJUKI Verein Eltern, Jugend und Kind)
– Am 13. September 2021 abgeändert (Zahl Vorstandsmitglieder von 5 auf mind. 3 Mitglieder geändert) und treten sofort in Kraft